Werkstattordnung

Sicherheit

  1. Den Anweisungen der Werkstattleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Elektrische Werkzeuge und Maschinen dürfen nur nach Einweisung genutzt werden.
  3. Beschädigte Werkzeuge oder technische Mängel sind sofort zu melden.
  4. Fluchtwege, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen dürfen nicht verstellt werden.
  5. Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel sind in der Werkstatt nicht gestattet.
  6. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ordnung und Sauberkeit

  1. Jeder Arbeitsplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.
  2. Werkzeuge sind nach Gebrauch zu reinigen und an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen.
  3. Materialreste sind entsprechend der Anweisung zu entsorgen oder zu sortieren.
  4. Persönliche Gegenstände dürfen Flucht- und Arbeitswege nicht blockieren.

Umgang mit Materialien

  1. Materialien der Werkstatt dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.
  2. Sondermaterialien und Verbrauchsmaterialien der offenen Werkstatt werden nach Verbrauch berechnet.
  3. Eigene Materialien dürfen nur verwendet werden, wenn dadurch keine Schäden an Werkzeugen, Maschinen oder anderen Werkstücken entstehen.

Kinder und Jugendliche

  1. Kinder haben sich in den ausgewiesenen Arbeitsbereichen aufzuhalten.
  2. Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson teilnehmen.
  3. Rennen, Klettern oder gefährdendes Verhalten in den Werkstatträumen ist nicht gestattet.

Respektvolles Miteinander

  1. Die Werkstatt ist ein geschützter Ort für Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und Lebenssituation.
  2. Diskriminierende, beleidigende, rassistische, sexistische oder herabwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen werden nicht geduldet.
  3. Die Veranstalterin behält sich vor, Personen bei schwerwiegenden Verstößen von Angeboten auszuschließen.

Besondere Regelung für kreative Gesundheitsangebote

  1. Die Angebote ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung.
  2. Teilnehmer:innen tragen weiterhin die Verantwortung für ihre gesundheitliche Versorgung.
  3. Die Werkstatt versteht sich als kreativer Begegnungs- und Entwicklungsraum, nicht als therapeutische Einrichtung.
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